der ELAY V&R GmbH („VR Arena Lippstadt“)
1. Leistungsangebot und Geltungsbereich
1.1 „VR Arena Lippstadt“ ist ein Angebot der ELAY V&R GmbH, Ringstraße 11, 59597 Erwitte, Deutschland (nachfolgend „Betreiber“).
1.2 Der Betreiber bietet Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Virtual-Reality-Technologie („VR-Technologie“) im Rahmen von Spielen und Unterhaltungsanwendungen zu nutzen.
1.3 Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen des Betreibers. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin/des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
⸻
2. Reservierungen und Pünktlichkeit
2.1 Reservierungsanfragen
Termine können über die Internetseite des Betreibers, telefonisch oder auf anderem vom Betreiber angebotenen Weg angefragt werden.
Eine über die Internetseite übermittelte Reservierungsanfrage wird erst durch ausdrückliche Bestätigung des Betreibers als Terminreservierung angenommen.
2.2 Reservierung und Vertragsschluss
Die Reservierung dient der Terminplanung und der vorläufigen Bereithaltung des ausgewählten Zeitfensters.
Der entgeltliche Vertrag über die Nutzung der ausgewählten VR-Leistung wird erst vor Ort geschlossen.
Der Betreiber ist berechtigt, Reservierungsanfragen abzulehnen.
Offensichtlich missbräuchliche Reservierungen, insbesondere unter Verwendung unzutreffender Kontaktdaten, automatisiert vorgenommene Reservierungen oder eine ungewöhnliche Anzahl von Mehrfachreservierungen ohne nachvollziehbaren Grund, können abgelehnt oder aufgehoben werden.
2.3 Pünktlichkeit / verspätetes Erscheinen
Kundinnen und Kunden werden gebeten, spätestens 5 Minuten vor dem reservierten Termin anwesend zu sein, damit Einweisung und Vorbereitung rechtzeitig erfolgen können.
Bei verspätetem Erscheinen kann sich die verfügbare Spiel- bzw. Nutzungszeit entsprechend verkürzen, insbesondere wenn nachfolgende Reservierungen oder betriebliche Abläufe eine Verlängerung des vorgesehenen Zeitfensters nicht ermöglichen.
Bei erheblicher Verspätung kann die Durchführung des reservierten Spiels entfallen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung innerhalb des verbleibenden Zeitfensters nicht mehr möglich ist oder nachfolgende Termine bzw. andere Kundinnen und Kunden dadurch beeinträchtigt würden.
2.4 Geburtstagsreservierungen / Zustimmung und Begleitung Minderjähriger
Bei Reservierungen für Geburtstage oder andere Veranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmenden versichert die reservierende Person, dass die erforderlichen Zustimmungen der jeweiligen Sorgeberechtigten zur Teilnahme der Kinder am Virtual-Reality-Erlebnis vorliegen.
Die reservierende Person stellt sicher, dass die Kinder während des Besuchs durch eine sorgeberechtigte oder eine von den jeweiligen Sorgeberechtigten beauftragte volljährige Person begleitet und tatsächlich beaufsichtigt werden. Die Beauftragung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Begleitperson muss während des Besuchs anwesend bleiben; ein eigenes Mitspielen ist nicht erforderlich.
Die Zustimmung zur Teilnahme und eine gegebenenfalls bestehende Erziehungsbeauftragung sind auf Verlangen des Betreibers nachvollziehbar darzulegen. Bei Zweifeln kann der Betreiber eine Bestätigung durch die jeweiligen Sorgeberechtigten verlangen.
Außerdem sind die Alters- und Teilnahmebedingungen gemäß Ziffer 5 dieser AGB zu beachten. Die Zustimmung oder Begleitung ersetzt keine zwingenden gesetzlichen Teilnahmebeschränkungen.
Der Betreiber ist berechtigt, Kindern unter 10 Jahren die Teilnahme vollständig zu verweigern.
2.5 Technische Störungen / Ausfall
Bei technischen Störungen, die eine Durchführung wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen, bemüht sich der Betreiber zunächst um eine Behebung der Störung oder eine Fortsetzung der Leistung.
Für technische Unterbrechungen während eines bereits begonnenen VR-Spiels gelten ergänzend die Regelungen der Ziffer 5.6.
Ist die Durchführung einer Leistung vor Beginn aufgrund einer technischen Störung nicht möglich, kann nach Absprache ein Ersatztermin vereinbart werden.
Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden entsprechend erstattet.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
2.6 Höhere Gewalt
Kann eine reservierte oder bereits begonnene Leistung aufgrund eines vom Betreiber nicht zu vertretenden Ereignisses, insbesondere aufgrund eines Stromausfalls, des Ausfalls zentraler Infrastruktur, behördlicher Maßnahmen, Naturereignissen oder vergleichbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, wird die Kundin/der Kunde soweit möglich informiert.
Nach Möglichkeit kann ein neuer Termin vereinbart werden.
Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
⸻
3. Jugendschutz und Altersfreigaben
3.1 Der Betreiber ist berechtigt, Altersangaben anhand eines amtlichen Ausweisdokuments zu überprüfen.
3.2 Minderjährige unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit schriftlicher Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten teilnehmen.
⸻
4. Nutzungsausschluss
4.1 Der Betreiber kann Personen von der Nutzung der VR-Anlagen ausschließen, wenn sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, Sicherheitsanweisungen nicht befolgen oder das Erlebnis anderer Gäste erheblich stören.
4.2 Werbung für politische Parteien sowie das Verbreiten politischer oder religiöser Werbeinhalte oder Ideologien ist in den Räumlichkeiten der ELAY V&R GmbH untersagt.
⸻
5. Teilnahmebedingungen für Virtual-Reality-Erlebnisse
5.1 Mindestalter / Verantwortung der Erziehungsberechtigten
Die Teilnahme an den Virtual-Reality-Erlebnissen ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 10 Jahren möglich. Dies gilt auch bei Begleitung oder Zustimmung durch Eltern oder Erziehungsberechtigte.
Die Nutzung der Virtual-Reality-Erlebnisse wird aus gesundheitlichen und entwicklungsbedingten Gründen ab einem Alter von 12 Jahren empfohlen.
Eltern oder Erziehungsberechtigte, die für minderjährige Teilnehmende eine Reservierung vornehmen oder deren Teilnahme ermöglichen, bestätigen, dass sie die Altersempfehlungen zur Kenntnis genommen haben.
Erfolgt die Teilnahme zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 12. Lebensjahr, entscheiden die Erziehungsberechtigten hierüber in eigener Verantwortung.
Der Betreiber ist berechtigt, bei erkennbaren Umständen, die einer sicheren Teilnahme entgegenstehen, die Teilnahme ganz oder teilweise zu verweigern.
5.2 Gesundheitshinweise / Nutzung
Virtual-Reality-Erlebnisse können bei empfindlichen Personen vorübergehend zu Schwindel, Übelkeit, Desorientierung oder Augenbelastung führen.
Teilnehmende haben eigenverantwortlich einzuschätzen, ob sie gesundheitlich in der Lage sind, an den Erlebnissen teilzunehmen.
Bei Minderjährigen obliegt diese Einschätzung den Erziehungsberechtigten.
Bei Unwohlsein ist die Nutzung unverzüglich zu unterbrechen und das Personal zu informieren.
5.3 Spieldauer / Pausen
Bei Minderjährigen unter 14 Jahren wird zur Wahrung der Gesundheit und Sicherheit eine maximale Spieldauer von ca. 20 Minuten pro Durchgang empfohlen.
Bei längerer Nutzung sind regelmäßige Pausen von mindestens 5 Minuten einzulegen.
Der Betreiber kann bei Anzeichen von Überlastung, Unwohlsein oder sonstigen sicherheitsrelevanten Umständen die Nutzung vorzeitig unterbrechen oder beenden.
5.4 Sicherheit / Hinweise zur Haftung
Die Nutzung der VR-Erlebnisse erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung des Betreibers richtet sich nach Ziffer 6 dieser AGB.
Für gesundheitliche Reaktionen, die aus der individuellen Empfindlichkeit der teilnehmenden Person oder aus einer Missachtung der Hinweise und Empfehlungen des Betreibers entstehen, haftet der Betreiber nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Ziffer 6 dieser AGB.
5.5 Schäden am Equipment durch Kundinnen/Kunden
a) Kundinnen und Kunden haben die Anlagen und das Equipment pfleglich zu behandeln und die Nutzungs- und Sicherheitshinweise zu beachten.
b) Für Schäden, die Kundinnen/Kunden vorsätzlich oder fahrlässig verursachen, haften sie nach den gesetzlichen Vorschriften.
c) Der Betreiber macht im Schadensfall grundsätzlich die erforderlichen Reparaturkosten geltend. Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nicht möglich, kann Ersatz in Höhe des Zeitwerts verlangt werden. Ein automatischer Anspruch auf Ersatz des Neupreises besteht nicht.
d) Der Betreiber weist die geltend gemachten Kosten auf Verlangen in geeigneter Form nach, beispielsweise durch Kostenvoranschlag oder Rechnung.
5.6 Spielzeit-Kategorien und technische Spielunterbrechungen
Flott & Fun: 3 bis 5 Minuten
Medium: 7 bis 11 Minuten
Large: 12 bis 21 Minuten
XL: 22 bis 35 Minuten
XXL: 36 bis 70 Minuten
Die konkrete Spieldauer richtet sich nach dem ausgewählten Spiel und kann innerhalb der jeweiligen Spielzeit-Kategorie variieren.
Maßgeblich ist die für das jeweilige Spiel vorgesehene Spieldauer.
Das Erreichen eines bestimmten Spielstands oder des Spielendes hängt insbesondere vom Spielverlauf und der Spielweise der Teilnehmenden ab und wird daher nicht garantiert.
Kommt es während eines Spiels zu einer technischen Unterbrechung, bemüht sich der Betreiber zunächst, die Störung zu beheben und das Spiel nach Möglichkeit fortzusetzen.
Ist eine Fortsetzung technisch nicht möglich und wurden sowohl mindestens 80 % der für das konkrete Spiel vorgesehenen Spieldauer als auch mindestens die Mindestspieldauer der jeweiligen Spielzeit-Kategorie absolviert, besteht nicht automatisch ein Anspruch darauf, das gesamte Spiel unmittelbar und vollständig von Beginn an erneut zu spielen, insbesondere wenn hierdurch nachfolgende reservierte Termine oder der ordnungsgemäße Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt würden.
In diesem Fall wird unter Berücksichtigung der bereits absolvierten Spielzeit, der Dauer und Bedeutung der Unterbrechung sowie der betrieblichen Möglichkeiten eine angemessene Lösung angeboten. Diese kann insbesondere in einer Fortsetzung des Spiels, zusätzlicher Spielzeit, einem Ersatzspiel, einem Ersatztermin oder einer vergleichbaren angemessenen Lösung bestehen.
Gesetzliche Ansprüche der Kundin/des Kunden bleiben unberührt.
⸻
6. Haftung
6.1 Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin/der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Betreiber auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
⸻
7. Hausordnung, Aufnahmen, Getränke, Lebensmittel und Verhalten
7.1 Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste
Das Anfertigen und Verbreiten von Foto- und Videoaufnahmen durch Kundinnen und Kunden ist nur unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Gäste und der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
7.2 Aufnahmen bei Veranstaltungen / speziellen Reservierungen
Bei Veranstaltungen oder speziellen Reservierungen, beispielsweise Geburtstagsfeiern, können durch den Betreiber oder von ihm beauftragte Dritte Fotos und Videos angefertigt werden.
Eine Nutzung solcher Aufnahmen zu Werbezwecken, beispielsweise auf der Website, in sozialen Medien oder für sonstige Werbung, erfolgt ausschließlich mit vorheriger Zustimmung der Betroffenen und bei Minderjährigen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
Eine fehlende Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am VR-Erlebnis.
7.3 Mitgebrachte Speisen und Getränke
Der Verzehr selbst mitgebrachter Knabbereien und Getränke ist in den Räumlichkeiten der ELAY V&R GmbH grundsätzlich gestattet, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
7.4 Verhaltensregeln / Sicherheit / Weisungen
a) Den Anweisungen des Personals ist aus Sicherheits- und Organisationsgründen Folge zu leisten.
b) Bei erheblichen Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, bei Gefährdung anderer Personen oder bei erheblicher Störung des Betriebs kann der Betreiber die Nutzung unterbrechen oder die betreffenden Personen von der weiteren Teilnahme ausschließen.
Soweit nach den Umständen zumutbar, erfolgt zuvor ein Hinweis beziehungsweise eine Aufforderung zur Unterlassung.
c) Erfolgt ein Ausschluss aus den unter b) genannten Gründen nach Beginn der Leistung, besteht für den aufgrund des Verhaltens der Kundin/des Kunden nicht mehr nutzbaren Teil der vereinbarten Spielzeit grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
⸻
8. Datenschutz
8.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung des Betreibers.
8.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verarbeitet.
⸻
9. Sonstiges
9.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Soweit die Kundin/der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Betreibers.
9.4 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.