Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ELAY V&R GmbH („VR Arena Lippstadt“)

Stand: 01.12.2025

1. Leistungsangebot und Geltungsbereich

1.1 „VR Arena Lippstadt“ ist ein Angebot der ELAY V&R GmbH, Ringstraße 11, 59597 Erwitte,

Deutschland (nachfolgend „Betreiber“).

1.2 Der Betreiber bietet Kundinnen und Kunden die Möglichkeit,

Virtual-Reality-Technologie („VR-Technologie“) im Rahmen von Spielen und

Unterhaltungsanwendungen zu nutzen.

1.3 Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen des Betreibers. Abweichende,

entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin/des Kunden werden nicht

Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in

Textform zu.

2. Reservierungen, Vertragsschluss, Stornierungen, Pünktlichkeit

2.1 Reservierungen sind über die Internetseite des Betreibers oder telefonisch möglich.

2.2 Eine Reservierung wird verbindlich, sobald die Kundin/der Kunde den Button

„Kostenpflichtig reservieren“ oder „Kostenpflichtig reservieren und bezahlen“ anklickt

(Vertragsschluss).

2.3 Stornierungen / No-Show (Nichterscheinen)

a) Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich.

b) Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen (No-Show) ist eine Rückerstattung

ausgeschlossen. Sofern keine Vorkasse geleistet wurde, ist der Betreiber berechtigt, den

Buchungspreis zu berechnen und einzufordern.

c) Soweit der Betreiber in den Fällen nach b) eine Zahlung verlangt, handelt es sich um

eine Stornopauschale. Der Kundin/dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis

gestattet, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden

ist. Dem Betreiber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden

entstanden ist.

2.4 Geburtstagsbuchungen / Zustimmung Erziehungsberechtigte

Bei Geburtstagsbuchungen versichert die buchende Person, dass sie die Zustimmung

aller Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder eingeholt hat, insbesondere für

die Teilnahme am Virtual-Reality-Erlebnis. Die buchende Person ist verpflichtet, diese

Zustimmung auf Verlangen des Betreibers in geeigneter Form nachzuweisen. Außerdem

versichert die buchende Person, die Altersempfehlungen (insbesondere gemäß Ziffer 6)

berücksichtigt zu haben. Der Betreiber ist berechtigt, Kindern unter 10 Jahren die

Teilnahme vollständig zu verweigern.

2.5 Hinweis zum Widerrufsrecht bei Terminbuchungen

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei

denen für die Leistungserbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist,

besteht gesetzlich kein Widerrufsrecht.

2.6 Pünktlichkeit / Verspätunga) Kundinnen und Kunden werden gebeten, spätestens 5 Minuten vor dem gebuchten

Termin anwesend zu sein, damit Einweisung und Vorbereitung rechtzeitig erfolgen

können.

b) Bei verspätetem Erscheinen wird die Spiel-/Nutzungszeit entsprechend gekürzt, da

der gebuchte Zeitslot verbindlich für den nachfolgenden Betrieb eingeplant ist.

c) Erscheint die Kundin/der Kunde mehr als 15 Minuten nach dem gebuchten Termin, gilt

die Buchung als verfallen; eine Durchführung ist dann regelmäßig nicht mehr möglich. In

diesem Fall kann der Betreiber eine Verspätungspauschale in Höhe von 80% des

Buchungspreises verlangen bzw. – sofern noch nicht bezahlt – in Rechnung stellen.

d) Der Kundin/dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem

Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Betreiber

bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

2.7 Technische Störung / Ausfall

a) Bei technischen Störungen, die eine Durchführung wesentlich beeinträchtigen oder

unmöglich machen, bemüht sich der Betreiber zunächst um Abhilfe vor Ort.

b) Ist eine Durchführung nicht oder nur teilweise möglich, bietet der Betreiber nach Wahl

einen Ersatztermin (Nachholung) oder eine anteilige Rückerstattung für den nicht

erbrachten Teil der Leistung an.

c) Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reise-/Anfahrtskosten, entgangenem

Gewinn) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Zwingende Haftung nach

Ziffer 7 bleibt unberührt.

d) Ziffer 6.6 bleibt unberührt; bei technischen Störungen richtet sich die Abwicklung

(Ersatztermin/anteilige Rückerstattung) ausschließlich nach dieser Ziffer 2.7.

2.8 Höhere Gewalt / Force Majeure

a) Kann der Betreiber Leistungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B.

Stromausfall, Ausfall zentraler Infrastruktur, behördliche Anordnung/Untersagung,

Naturereignisse) ganz oder teilweise nicht erbringen, besteht für die Dauer und im

Umfang der Störung keine Leistungspflicht.

b) Der Betreiber wird die Kundinnen und Kunden – soweit möglich – unverzüglich

informieren und nach Wahl einen Ersatztermin anbieten oder bei dauerhafter

Unmöglichkeit eine Rückerstattung für nicht erbrachte Leistungen vornehmen.

c) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

3. Gutscheine und Widerrufsrecht

3.1 Gutscheine, die über die Webseite des Betreibers erworben werden, sind in allen

ELAY V&R GmbH-Filialen einlösbar.

3.2 In einer Filiale erworbene Gutscheine können nur in der ausstellenden Filiale

eingelöst werden.

3.3 Gutscheine gelten ausschließlich für VR-Spiele, nicht für Speisen oder Getränke.

3.4 Beim Erwerb von Gutscheinen über die Website haben Kundinnen und Kunden das

Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu

widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Kundin/der Kunde den

Betreiber in Textform (z. B. per E-Mail oder Post) über die Entscheidung informieren. Eine

Vorlage für den Widerruf ist auf der Website des Betreibers verfügbar.4. Jugendschutz und Altersfreigaben

4.1 Der Betreiber ist berechtigt, Altersangaben anhand eines amtlichen

Ausweisdokuments zu überprüfen.

4.2 Minderjährige unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

oder mit schriftlicher Einwilligung der Eltern teilnehmen.

5. Nutzungsausschluss

5.1 Der Betreiber kann Personen von der Nutzung der VR-Anlagen ausschließen, wenn

sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder das Erlebnis anderer Gäste

stören.

5.2 Werbung für politische Parteien sowie das Verbreiten politischer oder religiöser

Werbeinhalte/Ideologien ist in den Räumlichkeiten der ELAY V&R GmbH untersagt.

6. Teilnahmebedingungen für Virtual-Reality-Erlebnisse

6.1 Mindestalter / Verantwortung der Erziehungsberechtigten

Die Nutzung der Virtual-Reality-Erlebnisse wird aus gesundheitlichen und

entwicklungsbedingten Gründen ab einem Alter von 12 Jahren empfohlen. Eltern oder

Erziehungsberechtigte, die eine Buchung für minderjährige Teilnehmende vornehmen,

bestätigen mit der Buchung, dass alle Teilnehmenden das empfohlene Alter erreicht

haben oder die Nutzung auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung erfolgt. Der

Betreiber ist berechtigt, bei offensichtlich zu jungen Kindern oder erkennbarer

gesundheitlicher Beeinträchtigung die Teilnahme ganz oder teilweise zu verweigern.

6.2 Gesundheitshinweise / Nutzung

Virtual-Reality-Erlebnisse können bei empfindlichen Personen vorübergehend zu

Schwindel, Übelkeit, Desorientierung oder Augenbelastung führen. Teilnehmende

erklären, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, an den Erlebnissen teilzunehmen.

Eltern tragen die Verantwortung für die gesundheitliche Eignung ihrer Kinder.

6.3 Spieldauer / Pausen

Zur Wahrung der Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen wird eine maximale

Spieldauer von 20 Minuten pro Durchgang empfohlen. Bei längerer Nutzung (über 20

Minuten) sind regelmäßige Pausen von mindestens 5 Minuten einzulegen. Der Betreiber

kann bei Anzeichen von Überlastung oder Unwohlsein die Nutzung vorzeitig beenden.

6.4 Sicherheit / Hinweise zur Haftung

Die Nutzung der VR-Erlebnisse erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Betreibers richtet sich nach Ziffer 7 dieser

AGB. Für gesundheitliche Reaktionen, die aus der individuellen Empfindlichkeit der

teilnehmenden Person oder aus einer Missachtung der Hinweise und Empfehlungen (z. B.

Pausenregelung) entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, soweit gesetzlich

zulässig.

6.5 Schäden an Equipment durch Kundinnen/Kunden

a) Kundinnen und Kunden haben die Anlagen und das Equipment pfleglich zu behandeln

und die Nutzungs- und Sicherheitshinweise zu beachten.

b) Für Schäden, die Kundinnen/Kunden vorsätzlich oder fahrlässig verursachen, haften

sie nach den gesetzlichen Vorschriften.c) Der Betreiber macht im Schadensfall grundsätzlich Reparaturkosten geltend. Ist eine

Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nicht möglich, kann der Betreiber Ersatz in

Höhe des Zeitwerts verlangen (kein automatischer Anspruch auf Neupreis).

d) Der Betreiber weist die geltend gemachten Kosten auf Verlangen in geeigneter Form

nach (z. B. durch Kostenvoranschlag/Rechnung).

6.6 Spielzeit Kategorien

• Flot & Fun: 3 min bis 5 min

• Medium: 7 min bis 11 min

• Large: 12 min bis 21 min

• XL: 22 min bis 35 min

• XXL: 36 min bis 70 min

Die Spielzeit innerhalb der Kategorien ist abhängig vom gewählten Spiel und kann daher

variieren. Wenn die Mindestspieldauer erreicht wurde, gilt die Kategorie als erfüllt. Bei

technischen Störungen oder Ausfällen gilt ergänzend Ziffer 2.7.

7. Haftung

7.1 Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen

Pflichtverletzung des Betreibers (einschließlich gesetzlicher Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen) beruhen.

7.2 Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung die Kundin/der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Betreiber auch

bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen,

vorhersehbaren Schaden.

7.3 Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Hausordnung (Aufnahmen / Getränke / Lebensmittel) und Verhalten

8.1 Das Anfertigen und Verbreiten von Foto- und Videoaufnahmen durch Kundinnen und

Kunden ist nur unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Gäste zulässig.

8.2 Aufnahmen bei Veranstaltungen / speziellen Buchungen (z. B.

Geburtstagsfeiern)

Bei Veranstaltungen oder speziellen Buchungen können durch den Betreiber oder durch

vom Betreiber beauftragte Dritte Fotos und Videos angefertigt werden. Eine Nutzung der

Aufnahmen zu Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, Werbung) erfolgt

ausschließlich mit vorheriger Zustimmung der Betroffenen; bei Minderjährigen

ausschließlich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, jeweils gemäß den

Datenschutzvorgaben (DSGVO). Kundinnen und Kunden, die solche Aufnahmen nicht

wünschen, teilen dies dem Betreiber vor Beginn der Veranstaltung mit.

8.3 Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke ist in den Räumlichkeiten

der ELAY V&R GmbH nicht gestattet.

8.4 Verhaltensregeln / Sicherheit / Weisungena) Den Anweisungen des Personals ist aus Sicherheits- und Organisationsgründen Folge

zu leisten.

b) Bei erheblichen Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, bei Gefährdung anderer

oder bei erheblicher Störung des Betriebs kann der Betreiber die Nutzung unterbrechen

oder die betreffenden Personen von der weiteren Teilnahme ausschließen; soweit

zumutbar erfolgt zuvor ein Hinweis bzw. eine Aufforderung zur Unterlassung.

c) Erfolgt ein Ausschluss aus den in b) genannten Gründen, besteht kein Anspruch auf

Erstattung. Soweit noch nicht bezahlt, kann der Betreiber die Vergütung nach Maßgabe

der Ziffern 2.3 und/oder 2.6 verlangen.

9. Datenschutz

9.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der

Betroffenen finden sich in der Datenschutzerklärung des Betreibers.

9.2 Die Daten der Kundinnen und Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen der DSGVO und des BDSG verarbeitet.

10. Sonstiges

10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen

Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

10.3 Soweit die Kundin/der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts

oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für

alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Betreibers.

10.4 Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

VR-Lippstadt